Messeprogramm Young Innovators
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.
Quelle: © Fotolia.com/davis
Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.
Hinweis
Antragstellung Young Innovators 2026:Das Antragsportal für die Antragstellung für Messebeteiligungen im Jahr 2026 ist nun geöffnet.
Die Programmdurchführung steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt.
Bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts werden Anträge lediglich unverbindlich vorgeprüft.
Rechtlich verbindliche Zuwendungsbescheide können erst nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln wieder erteilt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt (siehe Publikationen).
Begünstigte
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
- und jünger als zehn Jahre alt sind.
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Förderbetrag
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Antragsverfahren
Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag (siehe Formulare) beim BAFA zu stellen.
Weitere Informationen
Die Kontaktdaten der Messeveranstalter und genaue Informationen über die Veranstaltung können auf der Homepage des AUMA abgerufen werden. Allgemeine Informationen zum Förderprogramm Young Innovators und zur Außenwirtschaftsförderung stehen auf der Webseite des BMWE zur Verfügung.
Häufige Fragen
Nützliche weiterführende Links
Informationen zur Förderung von jungen innovativen Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern finden Sie unter INVEST. Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-hows von jungen Unternehmen finden Sie unter Unternehmensberatung. Informationen zur Förderung von Mobilitätsberatungen für junge Fachkräfte und Auszubildende in KMU finden Sie unter Berufsbildung ohne Grenzen. Weitere Möglichkeiten zur Förderung finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Informationen zu Auslandsmärkten finden Sie bei Germany Trade and Invest (GTaI), Informationen zu einzelnen Zielmärkten erhalten Sie über das Netz der Auslandshandelskammern.
Informationen zum Thema
- Liste der förderfähigen Veranstaltungen 2025 (Stand: 01.08.2025) (PDF, 100KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Vorläufige Liste der förderfähigen Veranstaltungen 2026 (Stand: 01.07.2025) (PDF, 99KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Evaluierung des Programms Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)