Die Bundesregierung will die bisherige Fördermaßnahme EXIST-Potentiale im Rahmen der Start-up-Strategie der Bundesregierung um einen „Leuchtturmwettbewerb Startup Factories“ ergänzen, um die Anzahl und die Qualität wissensbasierter Ausgründungen signifikant zu steigern.
Es sollen überregionale und international sichtbarere Startup Factories als Leuchttürme etabliert werden, die
- eine starke Anbindung an eine oder mehrere gründungsstarke Hochschulen sowie ggf. auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit hohem Innovations- und Talente-Potential aufweisen;
- mit der Etablierung von Public Private Partnerships zur Stärkung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Quelle innovativer Technologien und deren Transfer in die wirtschaftliche Verwertung über innovative Ausgründungen beitragen;
- unternehmerisch organisiert sind, unternehmerisch geführt werden, sich perspektivisch zu mindestens 50% aus privaten Mitteln finanzieren und ein nachhaltig tragfähiges Geschäftsmodell etablieren wollen;
- von der Privatwirtschaft (mit)getragen werden und in das regionale Startup Ökosystem eingebettet sind;
- klar Output orientiert agieren, gemessen u.a. an der Zahl ausgegründeter und wachstumsstarker Startups und ausgebildeter Talente;
- effiziente Transferkanäle etablieren;
Diese Maßnahme stellt keine Fortführung oder einen Ersatz für das auslaufende Programm EXIST-Potentiale dar!
Zeitlicher Ablauf des Verfahrens
Leuchtturmwettbewerb | |||
Aktivierungsphase |
Q2/Q3 2023 | 40 Projekte | |
Konzeptphase |
Mitte Februar 2024, zeitgleich mit Verkündung Haushalt 2024 | Veröffentlichung der Förderrichtlinie für die Konzeptphase im Bundesanzeiger | max. 15 Projekte |
12. April 2024 | Frist Antragstellung für die Konzeptphase | ||
Bis Ende Mai 2024 | Auswahlprozess unter Einbezug der Jury (Jury-Sitzung Ende Mai 2024) | ||
1. Juli 2024 | Start Förderung der Projekte in der Konzeptphase | ||
Projektphase | Herbst 2024 | Veröffentlichung Förderrichtlinie Projektphase | |
28. Februar 2025 | Frist Antragstellung für die Projektphase | 5–10 Projekte | |
Bis April 2025 | Auswahlprozess unter Einbezug der Jury (Jury-Sitzung im April 2025) | ||
1. Juni 2025 | Start Förderung Projektphase |
Die Projektphase ab 2025 steht weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt.
Aktivierungsphase
In der Aktivierungsphase des „Leuchtturmwettbewerbs Startup Factories“ haben drei Workshops stattgefunden, die der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. im Auftrag des BMWK und in Zusammenarbeit mit dem Projektträger Jülich durchgeführt hat. Etwa 65 Hochschulen und Verbünde aus ganz Deutschland haben an der Aktivierungsphase teilgenommen.
Die Aktivierungsworkshops hatten das Ziel, für die Anforderungen des Wettbewerbs zu sensibilisieren, den Status quo der Gründungsförderung an den teilnehmenden Hochschulen zu reflektieren und die entwickelten Konzepte für Startup Factories mit der Hilfe von Coaches weiterzuentwickeln. Neben der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch untereinander stand die Diskussion von Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und Good Practices im Vordergrund. Impulse von Expertinnen und Experten aus Hochschulen, Unternehmen, Family Offices und aus dem Gründungsökosystem haben unterschiedliche Organisationsformen und Perspektiven auf die Zusammenarbeit mit privaten Förderinnen und Förderern vorgestellt.
Für alle Hochschulen, die das regionale Gründungsökosystem weiterentwickeln und sich für den Ansatz des Leuchtturmwettbewerbs interessieren, sind in der rechten Spalte die wichtigsten Unterlagen und Präsentationen aus den Aktivierungsworkshops dokumentiert bzw. verlinkt.
Die Ausgestaltung, Rahmenbedingungen und die Auswahlkriterien für die Konzept- und die Projektphase werden nach Finalisierung und Veröffentlichung der Richtlinie bekannt gegeben. Für eine erste Orientierung sind folgende Eckpunkte mit dem Expertengremium abgestimmt worden.
Konzeptphase
- Die Antragstellung erfolgt durch Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
- Förderung von max. 15 Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten.
- Bis zu 150.000 Euro pro Projekt
- Begleitung durch moderierte Lern- und Experimentierräume (Transfer von Best-Practices, Vernetzung)
Projektphase
- Die Antragstellung erfolgt durch juristische Person (Startup Factory). Antragsstellung über eine Hochschule und/oder Forschungseinrichtung nicht zulässig.
- Förderung von 5–10 Projekten mit einer Laufzeit von 5 Jahren.
- Bis zu 10 Mio. Euro pro Projekt, ergänzt durch private Mittel in gleicher Höhe
- Begleitung über Vernetzungs- und Austauschformate